Gestern wollte ich den “kids fun music”-mp3-Player unserer Tochter mit einigen neuen Liedern füttern. Doch das kleine Ding hatte plötzlich den Geist aufgegeben! Er erkannte keine Songs mehr, das heisst man konnte einfach nichts mehr drücken. Ich versuchte es mit Löschen aller Lieder und tat probehalber zwei – drei von den alten drauf, die der Player bisher einwandfrei abspielen konnte. Doch nichts da! Es hatte sich einfach ausgefunnt!
Ich rief meinen Liebsten an – in der Hoffnung, dass er für eine wundersame Fernheilung sorgen könnte. Natürlich war das nur eine Illusion! Also fragte ich in der Migros-Filiale unseres Wohnortes nach. Nachfragen war wohl übertrieben – ich wollte schlicht und schnell, dass ich das defekte Ding umtauschen kann. Die Dame an der Information teilte mir mit, dass sie mir da nicht weiterhelfen könne und man den Player halt einschicken müsse. Ich erklärte ihr, dass wir keine Zeit haben, das Ding einzuschicken, weil wir nämlich in die Ferien fahren und den Player gerne mitnehmen würden.
Umtauschen sei aber auch nur dort möglich, wo wir das Gerät auch gekauft haben. Also fahre ich mit dem Kassabon (den ich im Cumulus-Konto nachträglich ausdrucken musste) nach St.Gallen, und präsentiere dem Verkäufer dort das streikende Gerätchen. Er verstand mich sehr gut, dass ich den Player nicht einschicken will, doch leider hatten sie keine mehr in der Elektronik-Abteilung. Aber er könne mir auch einfach das Geld auszahlen.
Mein Hirn arbeitete auf Hochtouren – und ich konnte mich daran erinnern, dass wir nur wenige Tage zuvor im M-Supermarkt noch solche Player gesehen hatten. Also sagte ich ihm, dass ich im Supermarkt nachsehen und dass ich wiederkomme für die Auszahlung, wenn ich dort einen Player kaufe kann. Ich huschte davon, kaufte im Supermarkt einen neuen Player und ging wieder in die Elektronik-Abteilung. Die Dame an der Kasse wollte mir aber nicht glauben, dass ich erst kurz vorher mit ihrem Kollegen gesprochen hatte, also rief sie nach ihm. Er bestätigte, dass sie mir einfach das Geld auszahlen solle.
Doch da protestierte das Fräulein auch schon wieder – weil ich den Original-Kassenzettel nicht mehr hatte. Dabei dachte ich, dass man als gläserner Kunde mit solchen Punkte-Systemen wenigstens in solchen Fällen davon profitieren kann, dass sämtliche Daten gespeichert werden.
Ich sagte ihr also, dass ich den Original-Beleg nicht mehr hatte, aber soeben ein solches Gerät gekauft hatte, ob es denn auch mit diesem Beleg ginge. Ihre Augen leuchteten, und sie grabschte schon nach dem kleinen Zettelchen. Ihr Kollege aber hatte ein Problem damit, denn auf diese Weise würde in ihrer Abteilung Geld fehlen, während die im Supermarkt zu viel hätten…
Schliesslich kam aber noch eine andere Verkäuferin dazu, die offensichtlich mehr Ahnung hatte als die beiden anderen zusammen. Sie bestätigte, dass der ausgedruckte Beleg schon auch gültig sei, und so bekam ich die läppischen dreissig Franken doch noch zurück…
Am 25. Juli 2007 um 17:57 Uhr
[...] ich den mp3-Player unserer Tochter schon vor drei Monaten umtauschen musste, folgt nun erneut die Enttäuschung: Mit dem “neuen” Gerät haben wir [...]